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Equipment-Verleih : AGB§ 1 AllgemeinesVermieterin ist die innovaLAN Entertainment GmbH, Büllhorner Weg 109a, 21435 Stelle, im Folgenden Vermieter genannt. § 2 PreiseAlle Preise verstehen sich ab Lager Stelle. Transportkosten
werden vom Mieter getragen. Die Funktionsprüfung nach Rückgabe der Geräte ist kostenfrei. § 3 AbschlussDer Mieter muss volljährig sein und sich mit einem gültigen Personalausweis ausweisen können. Der Mietvertrag tritt erst in Kraft, wenn der Mieter vom Vermieter eine "Auftragsbestätigung" per E-Mail, Post oder Fax erhält. § 4 Rücktritt vom VertragEin Rücktritt vom Mietvertrag ist bis zwei Wochen vor Mietbeginn kostenfrei möglich, wenn die Veranstaltung, z.B. wegen Teilnehmermangel, ausfällt. Bis zum Zeitpunkt der Abholung oder des Versands ist der Mieter berechtigt, von Geräten im Werte von bis zu 30% der Auftragssumme ohne zusätzliche Kosten zurückzutreten. Tritt der Mieter innerhalb von zwei Wochen vor Mietbeginn von mehr als 30% des Auftragswertes - oder komplett - zurück, so werden ihm 50% der Auftragssumme in Rechnung gestellt. Geschieht der Rücktritt innerhalb einer Woche vor Mietbeginn, wird dem Mieter die Auftragssumme komplett in Rechnung gestellt. § 5 HaftungDer Mieter haftet in vollem Umfang für die gemieteten Geräte. Sollte ein Gerät vom Vermieter defekt angeliefert werden, so ist dies unverzüglich zu melden. Sind die Defekte nicht durch unsachgemässe Handhabung des Mieters entstanden, werden ihm lediglich die Mietgebühren zurückerstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter sind ausgeschlossen. Sollten die Geräte durch die verspätete Rückgabe eines Vormieters nicht rechtzeitig geliefert werden können, so wird lediglich die Mietgebühr zurückerstattet. Der Vermieter verpflichtet sich, den Mieter so schnell wie möglich davon in Kenntnis zu setzen. § 6 RückgabeDie Geräte müssen bis zum vereinbarten Zeitpunkt wieder beim Vermieter eintreffen. Bei verspätetem Eintreffen, berechnen wir dem Mieter 10% des Mietpreises pro Tag als Säumniszuschlag. Sollten die Geräte so spät eintreffen, dass eine drauffolgende Veranstaltung nicht beliefert werden kann, wird dem Mieter stattdessen der Verdienstausfall des Vermieters komplett in Rechnung gestellt. Beschädigungen und Defekte an den Geräten sind bei der Rückgabe anzugeben. § 7 Rückgabe von defekten GerätenBei defekt zurückgegebenen Geräten wird folgendermassen verfahren:
Technisch defekte Geräte werden vom Vermieter zur Reparatur zum Hersteller geschickt. Geschieht die Reparatur auf Garantie,
so trägt der Mieter keine Kosten. Findet die Reparatur unter Ausschluss der Garantie statt, so trägt der Mieter
die vollen Kosten der Reparatur und des Transportes. § 8 Gültigkeit und GerichtsstandMit Erteilung des Mietauftrags erkennt der Mieter diese Bedingungen an. Gerichtsstand ist Winsen an der Luhe. Sollte ein Paragraph oder Teile davon unwirksam werden, wirkt sich dies nicht auf die anderen Paragraphen oder Teile davon aus. | |||||||||||||||||||